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Arbeitsschutz und Mitbestimmung

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26.05.2014 Vorgehen bei Gefährdungsbeurteilung

Im Juni 2013 hat der Bundestag eine "Klarstellung" im Arbeitsschutzgesetz beschlossen. Der Schutz der psychischen und physischen Gesundheit wird jetzt ausdrücklich erwähnt und der Auftrag der Gefährdungsbeurteilung wird wörtlich auf psychische Belastungen ergänzt.

Diese "Klarstellung" ist mit ein Ergebnis des politischen Drucks der Anti-Stress-Initiative der IG Metall, mit der ein höherer Verpflichtungsdruck für die Arbeitgeber eingefordert wird. Aufgrund dieser neuen politischen Konstellation erhält die Handlungshilfe eine besondere Bedeutung, da sie die aktuellen rechtlichen Voraussetzungen schildet und konkrete Handlungsschritte aufzeigt. Schwerpunkt bildet das Vorgehen bei Gefährdungsbeurteilungen, die auch Gefährdungen aus psychischer Belastung einbeziehen. Dabei werden die aktuelle Rechtsprechung und konkrete Instrumente der Gefährdungsbeurteilung vorgestellt. Betriebsräte können auf Basis des § 87 Abs.1 Ziffer 7 BetrVG eine solche Gefährdungsbeurteilung einfordern.

Die Broschüre kann beim Vorstand der IG Metall bestellt werden.
Reinold.Mittag@igmetall.de

Letzte Änderung: 10.03.2019