

Ein "Hitzefrei" wie zu Schulzeiten ist Arbeitnehmern im Sommer nicht vergönnt. Aber wieviel Schwitzen im Büro ist zumutbar? Muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen?
Hohe Außentemperatur, Südlage, riesige Fensterfront: So manches Büro wird in diesen Tagen zur reinsten Sauna. Arbeitnehmer können bei tropischen Temperaturen am Arbeitsplatz aber die Reißleine ziehen.
Konkrete Temperaturempfehlungen
Die technische Regel für Arbeitsstätten ASR 3.5 bietet mehr Schutz vor Sommerhitze. Sie beinhaltet konkrete Empfehlungen und Abstufungen: Die Temperatur in Arbeitsräumen soll 26 Grad nicht überschreiten. Höhere
Temperaturen als 26 Grad sind nur zulässig, wenn die Außentemperatur auch die 26 Grad-Marke gerissen hat und geeignete Sonnenschutzmaßnahmen installiert sind. Die technische Regel enthält auch klare Bestimmungen, die
besagen, was passieren muss, wenn die 26 Grad-Marke überschritten wird.
Der Arbeitgeber muss handeln
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Beschäftigten unter gesundheitsgerechten Bedingungen arbeiten können: Wird es im Büro wärmer als 26 Grad, kann durch Nachtauskühlung oder
Getränkeversorgung die Beanspruchung der Mitarbeiter gemindert werden. Bei mehr als 30 Grad Raumtemperatur ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Steigt die Temperatur auf
über 35 Grad, so ist der Raum als Arbeitsraum nicht mehr geeignet - es sei denn, es werden Schutzmaßnahmen ähnlich wie bei Hitzearbeitsplätzen ergriffen - wie Luftduschen oder Entwärmungsphasen.
So wird die Hitze erträglicher
Es können unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden, die die Hitze am Arbeitsplatz erträglich machen:
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Unser Extra "Sommerhitze" mit ausführlichen Tipps und Hinweisen für die betriebliche Praxis.
Letzte Änderung: 10.03.2019
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