Auf die Haltung kommt es an!

05/21 Teilhabe-Newsletter 4: Fluchttüren

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08.10.2021 Fluchttüren müssen mindestens 90 Zentimeter breit sein!

Der Teilhabe-Newsletter Nr. 4 vom Mai 2021 befasst sich mit der Forderung nach mindestens 90cm breiten Fluchttüren:

Barrierefrei und sicher arbeiten - das ist das Ziel!
Am 10. Juni 2021 entscheidet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) darüber, wie breit eine Fluchttür mindestens sein muss. Bislang konnte im Arbeitsstättenausschuss (ASTA) darüber keine Einigung erzielt werden. Deshalb hat das BMAS nun angekündigt: Das Ministerium trifft die Entscheidung und verkündet sie dann.
Worum geht es genau?
Der Streit dreht sich um die Frage, wie breit eine Fluchttür mindestens sein muss. Arbeitgeber und Kapitalverbände wollen im ASTA als Mindestmaß 80 Zentimeter für die sogenannte lichte Mindestbreite bei Fluchttüren durchsetzen. Dieses Maß soll nach ihrer Vorstellung sowohl für Bestandsgebäude als auch für Um- und Neubauten als Standard gelten.

80 Zentimeter sind zu wenig!
Die Gewerkschaftsbank, die Bank der Länder und die Bank der Unfallversicherungsträger haben sich klar für eine Mindestbreite von 90 Zentimetern ausgespro-chen - aus gutem Grund.

Letzte Änderung: 08.10.2021